Das Zeitfenster: Warum die Annex-22-Inventur jetzt beginnt – nicht 2027

Rech­nen wir kurz gemein­sam. Der Zeit­plan rund um den EudraLex Annex 22 klingt kom­for­ta­bel – ist es aber nicht.

Der Zeitplan

7. Juli 2025: Der Annex-22-Ent­wurf geht in die Kon­sul­ta­ti­on, zusam­men mit der Revi­si­on von Annex 11 und Kapi­tel 4. 7. Okto­ber 2025: Die Kon­sul­ta­ti­ons­frist endet. 30. Juni und 1. Juli 2026: Die EMA holt in einem zwei­tä­gi­gen Exper­ten-Work­shop letz­te Rück­mel­dun­gen ein, ins­be­son­de­re zu Kon­troll­maß­nah­men für adap­ti­ve und gene­ra­ti­ve Model­le. Fina­li­sie­rung: erwar­tet für 2026. Danach übli­cher­wei­se 6 bis 12 Mona­te Über­gangs­frist.

Warum die Zeit knapper ist, als sie wirkt

Reme­dia­ti­on läuft nicht par­al­lel zur Über­gangs­frist. Sie läuft danach. Erst die Inven­tur, dann die Gap-Ana­ly­se, dann Beschaf­fung, dann Umset­zung, dann Requa­li­fi­zie­rung. Wer ein Visi­on-Sys­tem ver­sio­niert, ein Trai­nings­da­ten-Regis­ter auf­baut und Moni­to­ring-Schwel­len defi­niert, spricht nicht über Wochen.

Und Ihre Lie­fe­ran­ten wer­den die­sel­be Frist haben wie Sie. Wenn alle gleich­zei­tig anfra­gen, sind Sie in der War­te­schlan­ge.

Fazit

Die Fir­men, die diese Umstel­lung ruhig durch­lau­fen wer­den, machen ihre Inven­tur nicht 2027. Sie machen sie jetzt, wäh­rend es noch nichts kos­tet, sich zu irren. Der ein­zi­ge Teil des Vor­ha­bens, der heute schon voll­stän­dig mach­bar ist, ist auch der bil­ligs­te: zu wis­sen, was man hat.

Die­ser Bei­trag bezieht sich auf den Kon­sul­ta­ti­ons­ent­wurf des Annex 22 und beglei­ten­de Bran­chen­ana­ly­se, nicht auf eine fina­le Fas­sung.

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